Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9211
LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16 (https://dejure.org/2017,9211)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16 (https://dejure.org/2017,9211)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - L 18 AS 2884/16 (https://dejure.org/2017,9211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Freizügigkeit von Arbeitnehmern - Arbeitnehmerbegriff - rumänischer Staatsbürger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; EU-Ausländer; Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; EU-Ausländer; Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft

  • rechtsportal.de

    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16
    Nach der gesetzlichen Konzeption des Freizügigkeitsrechts ist von der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts auszugehen, solange die Ausländerbehörde nicht von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Verlust oder das Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 5 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) festzustellen und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht einzuziehenDie Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU wird erst mit dieser Verlustfeststellung begründet (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21 Rn 14 mwN).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16
    Auch der EuGH hat hier keine feste Arbeitszeitgrenze gezogen, indes eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden als ausreichend erachtet (vgl Rs C-14/09 vom 4. Februar 2010 - juris; vgl auch BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10/11 - juris - Rn 15).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG-Vertrag fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl ua EuGH, Rs 139/85 , Slg 1986, 1741, Rn 9 ff; Rs 53/81 , Slg 1982, 1035, Rn 17; C-213/05 , Slg 2007, I-6347, Rn 16) Das BSG hat eine iS der vorgenannten Rspr bestehende Arbeitnehmereigenschaft bereits bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7, 5 Stunden mit einem Monatsentgelt iHv 100,- EUR bejaht (vgl BSG aaO Rn 18).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG-Vertrag fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl ua EuGH, Rs 139/85 , Slg 1986, 1741, Rn 9 ff; Rs 53/81 , Slg 1982, 1035, Rn 17; C-213/05 , Slg 2007, I-6347, Rn 16) Das BSG hat eine iS der vorgenannten Rspr bestehende Arbeitnehmereigenschaft bereits bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7, 5 Stunden mit einem Monatsentgelt iHv 100,- EUR bejaht (vgl BSG aaO Rn 18).
  • SG Berlin, 15.06.2022 - S 134 AS 8396/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das LSG Sachsen hat im Anschluss daran eine Tätigkeit von fünf Stunden im Monat mit einer Entlohnung von monatlich 100 Euro als die Arbeitnehmereigenschaft begründend angesehen (LSG Sachsen v. 31.1.2013 - L 7 AS 964/12 B ER, juris Rn. 30); das LSG Berlin Brandenburg hat eine Tätigkeit im Umfang von fünf Wochenstunden bei einem monatlichen Entgelt von 180 Euro ausreichen lassen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.02.2017 - L 18 AS 2884/16, juris Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 19 AS 2630/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidungsformel - hinreichende Bestimmtheit -

    Die Arbeitnehmereigenschaft sei in der Rechtsprechung beispielsweise bei einem monatlichen Entgelt von 180, 00 ? bei 5 Wochenstunden bejaht worden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2017 - L 18 AS 2884/16 - Juris).

    Ausgeschlossen sind lediglich Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang aufweist, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/19 - BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2017 - L 18 AS 2884/16 -, jeweils Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 19 AS 2630/17
    Die Arbeitnehmereigenschaft sei in der Rechtsprechung beispielsweise bei einem monatlichen Entgelt von 180, 00 EUR bei 5 Wochenstunden bejaht worden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2017 - L 18 AS 2884/16 - Juris).

    Ausgeschlossen sind lediglich Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang aufweist, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/19 - BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2017 - L 18 AS 2884/16 -, jeweils Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2017 - L 18 AS 1626/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungsausschluss für EU-Ausländer;

    Eine feste Untergrenze ist auch in der höchstrichterlichen Rspr des BSG bislang nicht gezogen worden, auch nicht im Sinne der Rspr des 31. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl ua Beschluss vom 17. Februar 2015 - L 31 AS 3100/14 B ER - juris; dagegen Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Februar 2017 - L 18 AS 2884/16 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht